Kindesanhörung bei Gericht
Das Gesetz schreibt vor, dass auch Kinder unter 14 Jahren wegen des Umgangs mit einem Elternteil persönlich angehört werden, „wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind“. Die persönliche Anhörung diene vor allem der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung.
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