VW-Abgasskandal – Wann verjähren Ihre Ansprüche?
Geschädigte des Abgasskandals stellen sich derzeit die Frage, wann ihre Ansprüche endgültig verjähren. Vielfach wird in Berichten auf das Ende des Jahres 2017 verweisen und ausgeführt, nach diesem Zeitpunkt könnten keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dies ist falsch!
Die Verjährung tritt erst zum Ende dieses Jahres ein, so dass Geschädigte des Abgasskandals ihre Ansprüche noch bis Ende 2018 geltend machen können.
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