Wegfall des Eigenbedarfs – zeitliche Grenze der Berücksichtigung
Der Vermieter kündigt Wohnraum wegen Eigenbedarf. Die Gerichte haben grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für den geschützten Personenkreis als angemessen sieht. Das Gericht und noch viel weniger der Mieter ist daher nicht berechtigt, seine Vorstellungen von einem angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters zu setzen (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.2015 – VIII ZR 166/14).
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