Autor: Dr. Werner Wengenroth

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Urlaub nicht häppchenweise

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahltem Erholungsurlaub. In vielen Fällen hat der Arbeitnehmer am Jahresende eine ausreichende Anzahl von Urlaubstagen angetreten, und trotzdem ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllt.
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