Autor: Dr. Werner Wengenroth

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BGH ändert Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Wohnfläche bei Betriebskosten

Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 – VIII ZR 261/06): BGH, Urteil vom 30. Mai 2018 – VIII ZR 220/17
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Arbeitnehmer-Datenschutz – Eine Goldgrube?

Vor zwei Jahren wurde die Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. In das Bewusstsein der Arbeitgeber ist sie aber erst in den letzten Wochen gedrungen. Sie gilt ab dem 25.05.2018. Bei dem einen oder anderen (vermeintlichen) IT-Spezialisten macht sich in den letzten Wochen Goldgräberstimmung bemerkbar. Aus Angst vor hohen Bußgeldforderungen werden „Rundum-Pakete“ für Arbeitgeber angeboten. Ist das alles notwendig?
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Arbeitnehmer im Gefängnis – keine Kündigung?

Der Arbeitnehmer arbeitete als Bäcker. Der Arbeitgeber unterhielt einen größeren Betrieb mit einem Betriebsrat. 2014 beging der Arbeitnehmer einen versuchten Überfall auf einen Supermarkt. Deswegen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt (ohne Bewährung). Nach Haftantritt kündigte der Arbeitgeber. Zu Recht?
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