Arbeitsrecht

Dr._Werner_Wengenroth
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Der langzeiterkrankte Arbeitnehmer

Bei Arbeitgebern herrscht noch die Vorstellung, wonach es nach Ablauf der Lohnfortzahlung (sechs Wochen) egal ist, was mit dem weiterhin erkrankten Arbeitnehmer geschieht. Das liegt nicht im (wohlverstandenen) Interesse des Arbeitgebers. Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldbezuges (72 Wochen) weiterhin arbeitsunfähig erkrankt, so steht ihm regelmäßig kein Arbeitslosengeld (ALG I) zu.
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