Arbeitsrecht

Dr._Werner_Wengenroth
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Krankenrückkehrgespräche – Jagd auf Kranke?

Krankenrückkehrgespräche sind weit verbreitet und werden immer häufiger in den Unternehmen durchgeführt. Das sind Gespräche, welche der Vorgesetzte mit einem Arbeitnehmer führt, der arbeitsunfähig erkrankt war oder ggf. krankheitsbedingte Auffälligkeiten zeigt. Erfragt werden hierbei regelmäßig Faktoren im persönlichen Umfeld, durch Arbeit entstehende Krankheitsursachen und Zusammenhänge mit früheren Erkrankungen. Diese Informationen hierüber versetzen den Arbeitgeber in die Lage, ggf. Abhilfe zu schaffen. Oftmals erfolgen aber auch weitergehende Fragen, bis ins Intimleben hinein. Die Rückkehrgespräche sind teilweise in Verruf geraten, da sie von einer Reihe von Unternehmen gerne als Disziplinierungs- und Druckmittel gegenüber kranken Mitarbeitern missbraucht werden.
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Mehrere Erkrankungen – Arbeitgeber zahlt nicht

Der Arbeitnehmer war im Laufe des Jahres mehrere Wochen erkrankt. Zwischen den Erkrankungen lagen zum Teil Wochen, in denen der Arbeitnehmer gearbeitet hat. Der Arbeitgeber hat bei der letzten Erkrankung keine Entgeltfortzahlung geleistet. Daraufhin wurde er verklagt. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist der Ansicht, der Arbeitnehmer müsse nunmehr seinen gesamten Krankheitsverlauf darlegen und beweisen. Ist das richtig?
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