Arbeitsrecht

Dr._Werner_Wengenroth

Höherer Mindestlohn als 8,50 €

Ab 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz. Dieser Mindestlohn beträgt 8,50 € je Zeitstunde. Besondere Zulagen (z. B. Nachtarbeitszulage) sind gesondert anzurechnen, d. h. für die Nachtarbeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in der Regel 8,50 € zuzüglich eines Zuschlags (branchenabhängig).
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Dr._Werner_Wengenroth
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Tattoo – Piercing – Arbeitsrecht

War körpereigener Schmuck noch bis vor einigen Jahren sozialen Randgruppen vorbehalten, so hat sich das Schönheitsideal gewandelt. War früher ausschließlich der Seemann oder der Knasti tätowiert, so ist es heute auch bisweilen die Polizistin. Ist alles was gefällt, arbeitsrechtlich auch erlaubt?
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Dr._Werner_Wengenroth
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