Höherer Mindestlohn als 8,50 €
Ab 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz. Dieser Mindestlohn beträgt 8,50 € je Zeitstunde. Besondere Zulagen (z. B. Nachtarbeitszulage) sind gesondert anzurechnen, d. h. für die Nachtarbeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in der Regel 8,50 € zuzüglich eines Zuschlags (branchenabhängig).
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