Arbeitsrecht: Standortschließung – Massenentlassung – Namensliste
Schließt ein Großunternehmen einen Standort, so wird oftmals ein Teil der Arbeitsplätze auf andere Standorte verlagert, zum Teil werden Entlassungen ausgesprochen. Ist in dem Betrieb/Unternehmen ein Betriebsrat installiert, so wird regelmäßig ein Sozialplan erarbeitet, der eine sogenannte „Namensliste“ enthält.
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