Reisezeit und Arbeitszeit – Teil 1
Ist Reisezeit des Arbeitnehmers Arbeitszeit i. S. des Arbeitszeitgesetzes? Ist die Reisezeit zu bezahlen?
Diese Fragestellungen müssen unterschieden werden. Sind Dienstreisen Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, so sind dessen Vorgaben einzuhalten: Höchstarbeitszeit von 10 h pro Arbeitstag, Ruhezeit von 11 h nach Beendigung der Tätigkeit. Dem soll hier nachgegangen werden.
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