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Dr._Werner_Wengenroth

Tattoo – Piercing – Arbeitsrecht

War körpereigener Schmuck noch bis vor einigen Jahren sozialen Randgruppen vorbehalten, so hat sich das Schönheitsideal gewandelt. War früher ausschließlich der Seemann oder der Knasti tätowiert, so ist es heute auch bisweilen die Polizistin. Ist alles was gefällt, arbeitsrechtlich auch erlaubt?
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Florian_Striedter

Schenkungen der Schwiegereltern – Verjährung beachten!

Während intakter Ehe sind Zuwendungen durch die Schwiegereltern an Kinder und Schwiegerkinder nichts Ungewöhnliches. Häufig kommt es zu Barzuwendungen oder zur Übertragung von Immobilien. Wenn dann die Trennung der Ehegatten erfolgt, machen die Schwiegereltern oftmals Rückforderungsansprüche gegenüber dem Schwiegerkind geltend.
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Dr._Werner_Wengenroth
Florian_Striedter

Ende des ewigen Widerrufsrechts von Darlehensverträgen?

Seit der Modernisierung des Schuldrechts im Jahre 2002 müssen Banken ihre Kunden bei Darlehensverträgen über ihr Widerrufsrecht belehren. Der Gesetzgeber stellt dazu ein Muster zur Verfügung. 2009 urteilte der Bundesgerichtshof, dass das ursprüngliche amtliche Muster den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche. Hatte die Bank die Muster-Widerrufsbelehrung aber unverändert verwendet, war der Kunde dennoch ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Hat die Bank dagegen eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, können die Kunden ihre Darlehensverträge noch heute widerrufen (ewiges Widerrufsrecht).
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Dr._Werner_Wengenroth