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Bernhard_Schliesser
Florian_Striedter
Dr._Werner_Wengenroth
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Arbeitsrecht – Nach der Elternzeit

Die Arbeitnehmerin hat erst ihre Ausbildung in dem Betrieb absolviert, danach wurde sie dort weiter beschäftigt. Infolge der Geburt ihrer Kinder hat sie insgesamt fast 10 Jahre Elternzeit absolviert. Nunmehr will sie auf der Basis von Teilzeit wieder arbeiten. Der Arbeitgeber, der die Arbeitnehmerin seit nahezu 10 Jahren nicht mehr gesehen hat, ist der Meinung er muss ihr nur dieselbe Vollzeitstelle wie vor der Elternzeit anbieten. Wer hat Recht?
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Bernhard_Schliesser