Kein Versicherungsschutz in Raucherpause
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert. Geschieht dem Arbeitnehmer im betrieblichen Bereich ein Unfall, so unterliegt er dem Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall kann er von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) eine Rente beanspruchen. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause – auch für Unfälle auf dem Weg in die Raucherpause?
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