Bastlerfahrzeuge und Gewährleistung
Gebrauchtwagenhändler versuchen immer wieder bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung die Gewährleistung auszuschließen, indem sie in den Kaufvertrag Formulierungen wie „Bastlerfahrzeug“ oder „zur Ersatzteilgewinnung“ aufnehmen. Solche Gewährleistungsausschlüsse sind gegenüber Privaten wegen §§ 474 ff. BGB regelmäßig unwirksam.
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